| Zitat (Guest @ 01 09 2006,15:23) |
| Hallo! Also ersteinmal hat man nicht automatisch nach der 12 ten Klasse die Fachhochulreife erlangt, das wäre ja zu einfach. Man hat lediglich den schulischen Teil für den Erwerb der Fachhochschulreife erreicht aber auch nur, wenn man bestimmte Vorraussetzungen erfüllt. Eine der Vorraussetzungen wäre z.B. das man in mindestens zwei der vier Leistungskurse (erste und zweite Semester) bestanden hat (also 5 Notenpunkte). Weiterhin muss man in den 11 anzurechnenden Grundkursen (besten aus ersten und zweiten Semester) 6 Kurse mit mindestens 5 Notenpunken erreichen. Daraus lässt sich dann der Durchschnitt für den Erwerb des schulischen Teils ausrechnen. Für den praktischen Teil des Fachabiturs muss man ein halbjähriges Praktikum (800 Stunden) bei einer Firma, die in einer Kammer eingetragen ist (also z.B. IHK) und ausbilden darf absolvieren. Außerdem muss am Ende ein Praktikumsbericht abgegeben werden, indem herauszulesen ist welche Aufgaben in dieser Zeit wargenommen worden sind. Wenn alles geschaft ist, hat Mann oder Frau sein Fachabitur erlangt und kann an einer Fachhochschule studieren oder auch nicht. Gruß canna |