Fragen zum Fachabitur

Fachoberschulen Oberstufenzentren

Wer sich zum Ziel gesetzt hat, später einmal an einer Fachhochschule (z. B. für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik u. a.) zu studieren, muss vorher die allgemeine Fachhochschulreife erworben haben. Die Möglichkeit dazu, besteht an diversen Oberstufenzentren bzw. Fachoberschulen. Fachoberschulen vermitteln die für das Studium an einer Fachhochschule erforderliche Bildung. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erworben.

Der Erfolg der Fachoberschule ist nicht nur auf die gelungene Verzahnung von Allgemeinbildung, berufsfeldbezogener Theorie und Betriebspraxis zurückzuführen. Dieser Bildungsgang macht Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss fit für gute Ausbildungsplätze oder das Studium an einer Fachhochschule. Die Rückmeldungen aus Betrieben, Verwaltungen und Fachhochschulen belegen dies.

Allgemeiner Inhalt

 

 

 

 

Die Fachhochschule vermittelt in den grundlegenden Fächern einen dem Abitur gleichwertigen Stoff. So ist in jedem Fall damit zu rechnen, dass die folgenden Fächer prüfungsrelevant sind.

  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • ein dem Fachbereich entsprechendes Unterrichtsfach wie z.B. Betriebswirtschaftslehre
  • Je nach Fachrichtung sind weitere Fächer Gegenstand der Ausbildung. So wird es z.B. bei einer kaufmännischen Fachoberschule auch ein Fach Rechtskunde geben.

    Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Die Probezeit gilt als nicht bestanden wenn :

  • mangelhafte Leistungen in vier Fächern vorliegen
  • mangelhaften Leistungen in zwei Fächern und einer ungenügenden Leistung in einem weiteren Fach
  • Aus eigener Erfahrung gilt auch ein wiederholtes unentschuldigtes Nichtteilnehmen am Unterricht als Durchfall Grund.

    Manche Schule führen nach dem ersten Schulhalbjahr eine Zwischenprüfung durch.

    Ziel einer Fachoberschulausbildung ist natürlich das Bestehen der Abschlussprüfung und dem damit verbundenen Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. Der Prüfungsablauf findet sich i.d.R. in einer schriftlichen und mündlichen Prüfung wieder.

    Mündliche Prüfungen werden durchgeführt, wenn sie zur Notenfindung erforderlich sind oder wenn sie der Prüfling beantragt.

     

    Zugangsvoraussetzungen

    Die meisten Oberstufenzentren bieten neben der einjährigen Ausbildung auch einen zweijährigen Bildungsweg an.

    Für die einjährige Ausbildung wird  i.d.R. einen Realschulabschluss und eine abgeschlossenen Berufsausbildung in entsprechender Fachrichtung vorrausgesetzt. Manche Oberstufenzentren dringen jedoch nicht unbedingt auf diese Abschlüsse, so das man bei hinreichenden Fähigkeiten und Leistungen die Eignung für den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe erkennt. In einigen Oberstufenzentren gilt man z.B. auch dann als geeignet, wenn man mind. 5 Jahre Berufserfahrung nachweislich vorlegen kann.

    Nähere Informationen über die unterschiedlichen Voraussetzungen sollte man jedoch direkt bei der entsprechenden Fachoberschule in Erkenntnis bringen.

    Bei der zweijährigen Ausbildung wird neben dem erforderlichen Lehrstoff  des eigentlichen Fachabiturs weiterhin ein fachpraktische Ausbildung in dem entsprechenden Fachbereich vermittelt. Dazu muss der Schüler i.d.R. einen einjährigen Praktikumvertrag abschließen.  Die meisten Oberstufenzentren übernehmen bei dem zweijährigen Bildungsgang auch die fachpraktische Ausbildung.

    Wie bei der einjährigen Ausbildung wird hier auch meist der Realschulabschluss vorrausgesetzt. Es gibt jedoch auch für Schüler die den Haupt – und Gesamtsschulabschluss haben die Möglichkeit, bei entsprechender Notenleistung, von den Oberstufenzentren als geeignet angesehen zu werden. Man sollte sich jedoch unbedingt mit der gewünschten Schule in Verbindung setzten um die jeweiligen Voraussetzungen zu erfahren.

     

    Kosten

    Der Besuch der Fachoberschule ist kostenfrei. Lernmittel werden in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausbildungsförderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu sollte man sich bei seinem zuständigen Bafög Amt  direkt informieren.

     

    Probezeit

    Bei Fachoberschulen gilt i.d.R. eine Probezeit von einem halben Schulhalbjahr.

    Die Probezeit gilt als nicht bestanden bei:

  • mangelhafte Leistungen in vier Fächern
  • mangelhaften Leistungen in zwei Fächern und einer ungenügenden Leistung in einem weiteren Fach.
  • oftmals gilt auch ein wiederholtes unentschuldigtes Nichtteilnehmen am Unterricht als Durchfall Grund....
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    Hamburger Akademie für Fernstudien